Gerne können Sie einen Termin für eine Erst- und/oder Zweitimpfung, sowie für eine Boosterimpfung unter der Tel.-Nr. 0213777265 vereinbaren. Patienten die als erste Impfung den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, können nun frei zwischen einer Impfung mit AstraZeneca oder Biontech wählen. Für bisher ungeimpfte Personen bieten wir in erster Linie Biontech an, da wir aufgrund der geringen Nachfrage künftig keine Impfstoffe mehr von AstraZeneca bzw. Johnson & Johnson bestellen werden.
Wichtige Dokumente zur Covid Impfung zum Download:
[Merkblatt] Merkblatt zur Covid Erkrankung
[Merkblatt] Merkblatt zum Long-/ Post Covid Syndrom
[1] Einverständnis- und Datenschutzerklärung Coronoatest
[2] Aufklärungsbogen Covid Impfung mRNA-Impfstoff
[3] Anamnese und Einwilligungserklärung Covid Impfung mRNA Impfstoff
[4] Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson (Pflegende Angehörige,Schwangere)
Bitte bringen Sie die entsprechenden Dokumente unterschrieben zu Ihrem Test- bzw Impftermin mit:
Menschen, die sich das erste mal in unserer Praxis Impfen lassen bitten wir Dokument [2] und [3] ausgefüllt mitzubringen.
Für jede Impfung (sowohl Erst-, als auch Zweitimpfung sowie für die Boosterimpfung) wird der Bogen [2] ausgefüllt benötigt.
Die Rheinische Post meldet am 05Mai 2021:
Nordrhein-Westfalen öffnet schon ab dem morgigen Donnerstag die Impfkampagne für weitere Berufsgruppen. Die Impfpriorisierungsgruppe 3 werde nun per Erlasse geöffnet, kündigte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an.
Termine können dann unter anderem von Impfwilligen vereinbart werden, die im Lebensmitteleinzelhandel, in der Justiz, der Steuerfahndung oder an weiterführenden Schulen beschäftigt sind. Das Gleiche gilt etwa auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie für Eltern schwer chronisch kranker Minderjähriger, die selbst nicht geimpft werden können.
PRIORISIERUNGSGRUPPE DREI
Diese Personengruppen sind jetzt in NRW impfberechtigt
Neben Personen über 60 Jahren dürfen sich in NRW aus der Priorisierungsgruppe drei jetzt impfen lassen:• Jeweils zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
• Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen
• Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
• Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
• Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
• Gerichtsvollzieher
• Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter sowie Staatsanwälte
• Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der JustizGebucht werden kann ab 8 Uhr morgens über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigungen in einem Impfzentrum. Online ist das möglich unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzlichen regionalen Rufnummern 0800 116 117 02 für Westfalen-Lippe und 0800 116 117 01 für das Rheinland.
In den Impfzentren werde es allerdings zunächst kein Angebot für über 60-Jährige außerhalb dieser speziellen Berufsgruppen geben, obwohl sie eigentlich derselben Priorisierungsgruppe 3 angehörten, erklärte Laumann. Sie könnten sich aber in den Arztpraxen mit Astrazeneca impfen lassen. Damit hätten sie einen guten Zugang zu einem wirksamen und für die Altersgruppe geeigneten Impfstoff.
Ab der zweiten Maihälfte könnten zusätzlich Beschäftigte der Polizei sowie der Berufs- und freiwilligen Feuerwehr sowie des Katastrophenschutzes einen Termin im Impfzentrum vereinbaren, kündigte Laumann an. Auch die gezielten Impfungen in sozial benachteiligten Stadtteilen würden fortgesetzt.
Ansonsten werde der Mai vor allem der Monat der Zweitimpfungen sein. Der schnelle Anstieg der Erstimpfungen im April werde sich so nicht fortsetzen lassen.
Die Rheinische Post meldet am 30. April 2021:
Aktuell sind kurzfristig im Impfzentrum Neuss 2500 zusätzliche Impftermine zu vergeben:
Das betrifft Menschen mit Vorerkrankung der Priorisierungsgruppe 2 und alle über 70-Jährigen
Diese können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online über die Internetadresse ww.116117.de sowie über die zentrale Rufnummer 0800 11611701
einen Impftermin geben lassen.
Zu den Personen mit Vorerkrankung der Priorität zwei, die sich an die KV wenden, gehören z.B. Menschen mit: Trisomie 21; einer Conterganschädigung; nach Organtransplantation; mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung; bestimmte Krebs- und Lungenerkrankte (COPD), solche mit Muskeldystrophien, einem Diabetes Mellitus (mit Komplikationen), Leberzirrhose (oder einer anderen chronischen Lebererkrankung), chronisch Nierenkranke und stark Übergewichtige (BMI>40).
Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, bewirbt sich hingegen beim Rhein-Kreis über die Mailadresse
impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de
um einen Termin. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft Impfberechtigte auf, diese Möglichkeit zu nutzen.
An den Kreis wenden sich folgende Berufsgruppen beziehungsweise Impfberechtigte (ohne Vorerkrankung): Kontaktpersonen eines pflegebedürftigen Menschen, der nicht in einer Einrichtung lebt, sowie Kontaktpersonen von Schwangeren. Impfberechtigt sind auch alle, die in ambulanten Diensten arbeiten und mit Behinderten Kontakt haben, Ärzte und andere Personen aus Heilberufen mit Patientenkontakt sowie Lehrer.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter